Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Getränke & Verpflegung:
Sind kostenlos und uneingeschränkt während der Veranstaltung zu gewähren (freie Wahl aus der Speisekarte).
Bühne:
Es ist für genügend Platz zu sorgen (3x4m). Bei Aussenauftritten muss eine von Wind & Nässe geschützte Bühne von min. 4x3m durch den Veranstalter aufgebaut werden. Im Winter muss für genügend Wärme auf der Bühne durch den Veranstalter gesorgt werden!
Umkleide:
Es ist dafür zu sorgen, dass eine geeignete Umkleide vor Ort vorhanden ist.
Licht:
Es ist für genügend Licht zu sorgen (allg. Beleuchtung des Spielplatzt) Strom: 220 Volt in unmittelbarer Nähe des Spielplatz. Für unsere eigene Bühnenbeleuchtung muss ein Platz von 4x3m eingerechnet werden.
Suisa oder GEMA Gebühren:
Ist Sache des Veranstalters und durch ihn abzurechnen
Pausen:
Liegen im Ermessen der Interpreten, mindestens jedoch 20 Min. jede 2. Stunde
Konventionalstrafe:
Bei Nichteinhaltung des Anlasses wird die Gage zu 100% fällig (Ausnahme: Höhere Gewalt wie Unwetter, Brand, Todesfall des Vertragspartners etc.)
Übernachtung:
Ist der Spielort über 100 Km vom Heimatdomizil Menziken entfernt, ist für eine geeignete Unterkunft zu Lasten des Veranstalters inkl. Frühstück zu sorgen, sofern der Anlass bis nach Mitternacht geht, und oder 4 Std. überschreitet (3*Hotelzimmer in unmittelbarer Nähe)
Reisespesen:
Bei Ausland-Engagements, werden dem Veranstalter zusätzlich zur Gage, die Reisekosten nach Aufwand in Rechnung gestellt, und sind durch ihn abzugelten.
Ausland-Engagements:
Im näheren Ausland wie A / D / I wird an einzelnen Anlässen (1-tägige) aufgetreten, sofern Sie nicht über 500 Km vom Heimatdomizil entfernt liegen. Alle Engagements die weiter als 500 Km entfernt sind, müssten mindestens 2-tägige sein. Alle Engagements sind nur mit Vertrag welcher 15 Tage zuvor bei uns in der Post sein muss, gültig.
Verlängerung:
Jede angefangene Stunde kostet 75.- CHF pro Musiker, die Verlängerung sollte 2 Stunden nicht überschreiten.
Alkohol:
Während des Anlasses herrscht nur minimaler Alkoholkonsum (1-2 Drinks)
Schadenersatz:
Durch Eingriff von höherer Gewalt hervorgerufene Nichteinhaltung berechtigen die Parteien nicht zu Schadenersatzanspruch
Kurzfristige Absage durch den Auftraggeber:
Sollte 1 Monat vor dem Anlass abgesagt werden, wird eine volle 1/2 Gage fällig, sollte 1-14 Tage davor abgesagt werden ist eine volle Gage zu entrichten.
Gagen:
Die vereinbarte Gage ist immer in Bar am Ende der Veranstaltung zu begleichen.
Eine 50% Anzahlung ist bis 20 Tage vor Beginn des Anlasses in bar zu begleichen. (wenn nicht anders vereinbart)
Werbung:
Für genügend Werbung (Inserate, Flyer etc.) ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich und auch kostenpflichtig.
Gerichtsstand: ZH / Kloten
Geschäftsadresse:
Dreams of Fruits GmbH, c/o Duo Kiss, Oberfeldstrasse 12d, 8302 Kloten
Wohnadresse:
Duo Kiss, Kirchstrasse 20, 5737 Menziken
Getränke & Verpflegung:
Sind kostenlos und uneingeschränkt während der Veranstaltung zu gewähren (freie Wahl aus der Speisekarte).
Bühne:
Es ist für genügend Platz zu sorgen (3x4m). Bei Aussenauftritten muss eine von Wind & Nässe geschützte Bühne von min. 4x3m durch den Veranstalter aufgebaut werden. Im Winter muss für genügend Wärme auf der Bühne durch den Veranstalter gesorgt werden!
Umkleide:
Es ist dafür zu sorgen, dass eine geeignete Umkleide vor Ort vorhanden ist.
Licht:
Es ist für genügend Licht zu sorgen (allg. Beleuchtung des Spielplatzt) Strom: 220 Volt in unmittelbarer Nähe des Spielplatz. Für unsere eigene Bühnenbeleuchtung muss ein Platz von 4x3m eingerechnet werden.
Suisa oder GEMA Gebühren:
Ist Sache des Veranstalters und durch ihn abzurechnen
Pausen:
Liegen im Ermessen der Interpreten, mindestens jedoch 20 Min. jede 2. Stunde
Konventionalstrafe:
Bei Nichteinhaltung des Anlasses wird die Gage zu 100% fällig (Ausnahme: Höhere Gewalt wie Unwetter, Brand, Todesfall des Vertragspartners etc.)
Übernachtung:
Ist der Spielort über 100 Km vom Heimatdomizil Menziken entfernt, ist für eine geeignete Unterkunft zu Lasten des Veranstalters inkl. Frühstück zu sorgen, sofern der Anlass bis nach Mitternacht geht, und oder 4 Std. überschreitet (3*Hotelzimmer in unmittelbarer Nähe)
Reisespesen:
Bei Ausland-Engagements, werden dem Veranstalter zusätzlich zur Gage, die Reisekosten nach Aufwand in Rechnung gestellt, und sind durch ihn abzugelten.
Ausland-Engagements:
Im näheren Ausland wie A / D / I wird an einzelnen Anlässen (1-tägige) aufgetreten, sofern Sie nicht über 500 Km vom Heimatdomizil entfernt liegen. Alle Engagements die weiter als 500 Km entfernt sind, müssten mindestens 2-tägige sein. Alle Engagements sind nur mit Vertrag welcher 15 Tage zuvor bei uns in der Post sein muss, gültig.
Verlängerung:
Jede angefangene Stunde kostet 75.- CHF pro Musiker, die Verlängerung sollte 2 Stunden nicht überschreiten.
Alkohol:
Während des Anlasses herrscht nur minimaler Alkoholkonsum (1-2 Drinks)
Schadenersatz:
Durch Eingriff von höherer Gewalt hervorgerufene Nichteinhaltung berechtigen die Parteien nicht zu Schadenersatzanspruch
Kurzfristige Absage durch den Auftraggeber:
Sollte 1 Monat vor dem Anlass abgesagt werden, wird eine volle 1/2 Gage fällig, sollte 1-14 Tage davor abgesagt werden ist eine volle Gage zu entrichten.
Gagen:
Die vereinbarte Gage ist immer in Bar am Ende der Veranstaltung zu begleichen.
Eine 50% Anzahlung ist bis 20 Tage vor Beginn des Anlasses in bar zu begleichen. (wenn nicht anders vereinbart)
Werbung:
Für genügend Werbung (Inserate, Flyer etc.) ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich und auch kostenpflichtig.
Gerichtsstand: ZH / Kloten
Geschäftsadresse:
Dreams of Fruits GmbH, c/o Duo Kiss, Oberfeldstrasse 12d, 8302 Kloten
Wohnadresse:
Duo Kiss, Kirchstrasse 20, 5737 Menziken